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   OLG Frankfurt, 16.06.2004 - 17 W 20/04   

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https://dejure.org/2004,42631
OLG Frankfurt, 16.06.2004 - 17 W 20/04 (https://dejure.org/2004,42631)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.06.2004 - 17 W 20/04 (https://dejure.org/2004,42631)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 17 W 20/04 (https://dejure.org/2004,42631)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hat noch eine Kostenentscheidung zu ergehen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenerstattungsanspruch eines Gesamtschuldners im selbständigen Beweisverfahren? (IBR 2005, 1068)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 22.02.2002 - 22 W 81/01

    Selbstständiges Beweisverfahren; Kostenentscheidung; Mängelbeseitigung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2004 - 17 W 20/04
    Insoweit reicht es aus, dass jedenfalls eine Haftung der Antragsgegnerin zu 2. als Gesamtschuldnerin überhaupt in Betracht kam und dass einer der Beweisgegner nach Durchführung des Beweisverfahrens die Hauptsacheforderung mit befreiender Wirkung zugunsten des anderen Beweisgegners erfüllt hat (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 732; OLG Celle BauR 2002, 1888 u. OLGR Celle 2002, 129).
  • OLG Celle, 23.10.2001 - 14 W 33/01

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Beseitigung von Mängeln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2004 - 17 W 20/04
    Insoweit reicht es aus, dass jedenfalls eine Haftung der Antragsgegnerin zu 2. als Gesamtschuldnerin überhaupt in Betracht kam und dass einer der Beweisgegner nach Durchführung des Beweisverfahrens die Hauptsacheforderung mit befreiender Wirkung zugunsten des anderen Beweisgegners erfüllt hat (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 732; OLG Celle BauR 2002, 1888 u. OLGR Celle 2002, 129).
  • OLG Hamm, 15.09.1999 - 26 W 27/99

    Ausreichende Begründung bei bloßem Verweis auf die maßgeblichen gesetzlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2004 - 17 W 20/04
    Insoweit reicht es aus, dass jedenfalls eine Haftung der Antragsgegnerin zu 2. als Gesamtschuldnerin überhaupt in Betracht kam und dass einer der Beweisgegner nach Durchführung des Beweisverfahrens die Hauptsacheforderung mit befreiender Wirkung zugunsten des anderen Beweisgegners erfüllt hat (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 732; OLG Celle BauR 2002, 1888 u. OLGR Celle 2002, 129).
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